1.3.3 Personal
Das betriebliche Personalwesen ist ein wichtiger Funktionsbereich in einem Unternehmen. Es umfasst alle Tätigkeiten, die mit Personal zu tun haben. Selbst wenn nur ein einziger Mitarbeiter beschäftigt werden soll, ist ein Mindestmaß an Personalverwaltung erforderlich.
Die Abbildung zeigt wesentliche Teilprozesse im Personalwesen:
Personalbedarf
Personalbedarf kann als Neubedarf (Betriebsgründung),
Zusatzbedarf (Betriebserweiterung) oder Ersatzbedarf
(Personalfluktuation) auftreten. In Krisensituationen, bei
Rationalisierungen oder Kapazitätsverkleinerungen kann es
notwendig sein, Personal zu entlassen (freizusetzen). Der
Personalbedarf wird nach Quantität, Qualität, Ort und
Zeit geplant.
Der quantitative Personalbedarf ergibt sich aus dem
Verhältnis zwischen dem zu erwartenden anfallenden
Arbeitsaufwand und der durchschnittlichen Arbeitsleistung des
Personals. Jede Arbeit stellt bestimmte qualitative Anforderungen an den
Ausführenden. Diese Anforderungen werden gewöhnlich in
der Stellenbeschreibung erfasst. Auch kleine Unternehmen sollten
sich die Mühe machen, schriftlich zu fixieren, welche
Fähigkeiten und Fertigkeiten für den Betrieb gefragt
sind.
Um genügend Zeit für eine gründliche Personalauswahl zu haben, sollte der Personalbedarf rechtzeitig ermittelt werden.
Personalbeschaffung
Bei Neugründungen wird es logischerweise noch keine betriebsinterne, sondern eine externe Personalanwerbung geben. Mögliche Quellen, um Personal zu suchen, sind:
- Familie, Verwandtschaft
- Persönliche Kontakte, persönliche Empfehlungen Bekannter
- Anfragen beim Arbeitsamt
- Schalten von Zeitungsanzeigen
- Anfragen bei Unternehmen für Zeitarbeit
- Private Stellenvermittler
- Online-Job-Börsen
Personalauswahl
Vor der Einstellung sollten potenzielle Mitarbeiter ausreichend und sorgfältig geprüft werden, ob sie den Anforderungen, die festgelegt wurden, entsprechen. Mögliche Prüfungsschritte sind:
- Schriftliche Bewerbungsunterlagen
Sind sie vollständig, formgerecht und geordnet Drückt sich der Bewerber klar aus Wie präsentiert er sich Weist der Lebenslauf Lücken auf Entspricht die Qualifikation dem Anforderungsprofil - Tests
z.B. Leistungs-, Persönlichkeits- oder Intelligenztests - Referenzen
zu Arbeitsfeldern, Akzeptanz bei Kunden und Kollegen, außerberuflichen Aktivitäten, persönlicher Situation. Es ist nicht unüblich über Kandidaten telefonisch Erkundigungen einzuholen. - Vorstellungsgespräch
Typischer Fehler beim Gespräch ist der eher zufällige, nicht geplante Verlauf, ein Vorstellungsgespräch will auch seitens des Arbeitgebers gut geplant sein. nach beruflichen und fachlichen Fähigkeiten,
nach dem beruflichen Werdegang und nach Zeugnisnoten
nach dem Gesundheitszustand, sofern ein berechtigtes Interesse besteht (z. B. dauerhafte oder akute Krankheiten, so weit sie für den Arbeitsplatz von Bedeutung sind)
nach einer aktuellen Lohn- oder Gehaltspfändung
nach Vorstrafen, sofern diese für die künftige Tätigkeit bedeutsam sind (z.B. bei einem Kassierer wegen Eigentums- und Vermögensdelikten)
nach einem rechtswirksamen Wettbewerbsverbot mit dem früheren Arbeitgeber des Bewerbers, das die künftige Arbeit einschränken könnte
nach einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50 %)
nach einer Eheschließung in absehbarer Zeit
nach einer Gewerkschafts-, Partei- oder Religionszugehörigkeit (Ausnahme: Tendenzbetriebe)
im sexual-medizinischen Bereich
nach den Vermögensverhältnissen
berechtigte und begründete Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten
mitzuteilen, welche Bedingungen des Arbeitsvertrages er nicht erfüllen kann
Der Bewerber braucht nicht auf eine Behinderung (anders Schwerbehinderung) hinzuweisen, solange er die Anforderungen an den Arbeitsplatz erfüllen kann.
Die bisherige Vergütung muss nicht genannt werden.
Auf Vorstrafen muss nicht hingewiesen werden.
Eine Bewerberin braucht von sich aus nicht auf ihre Schwangerschaft hinweisen, jedenfalls solange sie die Anforderungen an den Arbeitsplatz erfüllen kann.
über besondere gesundheitliche Belastungen des Arbeitsplatzes
über überdurchschnittliche Anforderungen
über beabsichtigte organisatorische Änderungen, die zur Gefährdung des Arbeitsplatzes führen können
über Löhne und Gehälter, die zukünftig gefährdet sind
Bewerbungsunterlagen sorgfältig aufbewahren und, wenn kein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, sofort zurückgeben und grundsätzlich den Personalfragebogen vernichten
über alle Informationen schweigen
Vorstellungskosten für Fahrt, Übernachtung, Verpflegung oder Verdienstausfall ersetzen, wenn der Betrieb den Bewerber zur Vorstellung aufgefordert und den Ersatz dieser Aufwendungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen hatte, und zwar unabhängig davon, ob ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird oder nicht.
Arbeitsproben:
Im Anschluss an das Vorstellungsgespräch sollte der Bewerber probeweise eine Aufgabe erledigen, z.B. einen Text abschreiben, eine Aufgabe am PC erledigen, oder ein Telefonat führen.
Folgende Fragen dürfen gestellt werden:
Folgende Fragen dürfen nicht gestellt werden:
Die Lohnsteuerkarte, aus der die Religionszugehörigkeit hervorgeht, braucht erst nach Abschluss des Vertrages vorgelegt zu werden. Die Einstellung eines Arbeitnehmers darf nicht von seinem Austritt aus einer Gewerkschaft abhängig gemacht werden.
Der Bewerber ist verpflichtet:
Unzulässige Fragen muss der Bewerber nicht beantworten:
Der Bewerber muss informiert werden:
Außerdem dürfen keine falschen Erwartungen geweckt werden, die den Bewerber zur Kündigung seiner bisherigen Stelle verleiten.
Der Betrieb muss sicherstellen:
Zu weiteren Fragen des Personalwesens s. Abschnitt 4.4.2.

