1.4 Risiken

Zielstellung des Abschnitts ist:
die Verdeutlichung von Risiken, die mit einer Unternehmensgründung in persönlicher und geschäftlicher Hinsicht verbunden sind.
die Analyse der Möglichkeiten, Risiken kalkulierbar zu machen und sich gegen deren die Existenz bedrohende Wirkungen bis zu einem bestimmten Maße abzusichern.
den Unterschied zwischen freiwilliger und Pflichtversicherung zu benennen
In mancher Hinsicht gehen diese Risiken nicht oder nur wenig über jene hinaus, die der Gründer bereits aus seiner bisherigen Angestelltentätigkeit kennt. Hinzu kommen jene, die sich aus seiner unternehmerischen Tätigkeit ergeben. Diese wollen wir in diesem Abschnitt – auch mit ihren Wirkungen für die Angehörigen des Gründers – verdeutlichen.
Das Streben nach sozialer Sicherheit ist in Deutschland ganz besonders ausgeprägt. Die mit einer Gründung verbundene Aufgabe bestimmter Sicherheiten lässt manchen von der Gründung eines eigenen Unternehmens Abstand nehmen. Nicht gegen alle Risiken kann man sich versichern. Besonders jene Risiken, die aus einer ungenügenden Vorbereitung des Gründers auf seine unternehmerische Tätigkeit resultieren, sind schwer im Nachhinein zu korrigieren. Deshalb wollen wir an dieser Stelle auf die Bedeutung der Planung der Gründung als Instrument der Absicherung hinweisen
Jeder war und ist in seinem Leben mit Risiken konfrontiert. Zur Absicherung dieser Risiken haben wir Versicherungen abgeschlossen, unser Verhalten und unsere Handlungsweisen darauf eingestellt und am liebsten war es uns, wenn wir mit keinen Auswirkungen von Risiken konfrontiert worden sind.
Auch als Selbständige werden wir mit Risiken konfrontiert, suchen wir nach Wegen zur Beherrschung dieser Risiken und wählen oft die gleichen Wege der Risikobeherrschung wie bisher. Als Gründer kommt aber ein Risiko auf uns zu, das große Auswirkungen auch für unsere familiäre, ja soziale Situation insgesamt hat – das Risiko des Verlusts unserer hauptsächlichen Einkommensquelle. Dieses Risiko kann man nur bedingt absichern z. B. durch eine gute Vorbereitung der Gründung, die Nutzung externer Beratung und teilweise auch durch Versicherungsabschlüsse. Ein Restrisiko wird für den Existenzgründer immer bleiben. Um dieses eingrenzen zu können, muss man die Risiken zunächst einmal kennen, sich ihren Umfang bewusst machen und dafür Begrenzungsmöglichkeiten suchen. Diesen Themen wollen wir uns nun widmen. Dabei kann es nur um Hinweise genereller Art gehen, denn eine Risikoanalyse und -einschränkung ist immer an die Betrachtung der individuellen Situation gebunden und erfordert oft die anwaltliche oder unternehmensbegleitende steuerliche bzw. fachspezifische Beratung.
