1.4.1 Geschäftliche und persönliche Risiken des Gründers
Der Existenzgründer übernimmt Verantwortung für die eigene Existenz und die seiner Familienangehörigen. Die Angst vor der möglicherweise damit verbundenen Gefährdung der eigenen sozialen Sicherheit hindert viele Bürger in Deutschland an der Gründung eines Unternehmens.
Selbständige arbeiten und riskieren alles selbst und ständig
Sie haften u.U. mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten, die sich aus ihrer Unternehmung ergeben. Ist der Gründer Gesellschafter einer GbR, haftet jeder gesamtschuldnerisch. Bei Krankheit hat er mit Umsatz- und Gewinneinbußen zu rechnen und muss sich um seinen Versicherungsschutz vorher gekümmert haben. Die nachhaltig erfolgreiche Existenz des Gründers erfordert aber nicht nur eine Absicherung gegen existenzbedrohende Risiken im Privatbereich wie: Krankheit, Einkommensausfall durch Krankheit, Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge. Auch geschäftliche Risiken bedrohen seine Existenz. Das ist nicht neu, kann aber immer wieder Angst machen. Deshalb zunächst einige Bemerkungen zum Thema „Risiko“ allgemein.
Sicherheitsdenken und das Verständnis von Risiko
Der Begriff des „Risikos“ kommt offensichtlich aus dem italienischen und geht zurück auf die Seefahrt, bei der es darauf ankam, die Felsklippe (resecum) zu umschiffen und mögliche Gefahren für die Mannschaft und Ladung abzuschätzen. (Vertiefung: geschichtliche Herkunft des Begriffes „Risiko“) Später wurde der Begriff in die Kaufmannssprache übernommen und dient zur Charakterisierung der Möglichkeit des Eintretens von Schaden. Damit hat die Frage der Abschätzung der Risiken einer Unternehmung zentrale Bedeutung für die Entschlussfassung des Unternehmers. Voraussetzung für eine Risikoabschätzung oder Risiko-Analyse ist jedoch zunächst ein tieferes Verständnis, was Risiko eigentlich bedeutet.
Komponenten des Verständnisses von Sicherheit
Dem Kern nach sind drei Komponenten für das Verständnis von Sicherheit wichtig:
ist das Eingehen eines Risikos immer ein freiwilliger Akt. Das unterscheidet z.B. den Begriff „Sicherheit“ von dem der “Gefahr“, der eine Gefährdung meint, die immer von außen, gewissermaßen unbeeinflusst von meinem Handeln droht. Der plötzlich eintretende Schneeregen auf der Autobahn stellt eine Gefahr für die Fahrer dar, die sie selbst nicht beeinflussen können. Aber durch die Wahl der Höhe der Geschwindigkeit beeinflussen sie das tatsächliche Risiko. Wichtig ist also die Beurteilung des Handlungsspielraumes Desjenigen, der bewusst das Risiko eingeht.
meint Risiko immer eine Güterabwägung zwischen möglichem Verlust oder Gewinn. Deshalb ist der komplementäre Begriff zu „Risiko“ nicht der der „Sicherheit“ sondern der der „Chancen“. Eine Risikobewertung schließt immer den Vergleich zwischen Gewinn und Verlust ein. Um das Beispiel des Fahrens auf der Autobahn weiter zu nutzen, geht es um das Abwägen des Gewinns von Zeit gegenüber dem Verlustes der Kontrolle über das Fahrzeug mit allen eventuellen Folgen.
bedeutet Risikoabschätzung auch immer die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Verlustes bzw. der Chance. Es geht also immer auch um eine Folgeabschätzung. Was gewinne ich, wenn ich Zeit einspare durch schnelles Fahren Was verliere ich, wenn ich die Kontrolle über mein Fahrzeug verliere Erleide ich Schaden an meiner Gesundheit oder am Auto Verursache ich Schaden für andere Verliere ich meinen Führerschein …
In der Gründungsphase resultieren Risiken aus der Neuartigkeit der Situation und der Komplexität der notwendigen Entscheidungen.
In der Wachstumsphase ergeben sich Risiken aus:
Marktveränderungen, wie sie z.B. die Exportmärkte oder der Einfluss des Internets darstellen;
Gesellschaftsrechtlichen Veränderungen, z.B. neue Rechtsformen (wie Limited)
Veränderungen in der Gesetzgebung, z.B. in den Bereichen Umwelt, Qualitätsmanagement, Arbeitsschutz
Veränderung in der Technik, z.B. „Just in Time“ Lieferungsmöglichkeiten, Einsatz von Informationstechnologien,
Regelung der Unternehmensnachfolge;
Personalentscheidungen.
Die Risiken lassen sich in geschäftliche und persönliche unterteilen. Nicht jedes der Risiken muss für jeden Existenzgründer gleichermaßen besichert werden, deshalb ist es sinnvoll, als ersten Schritt zur Risikobegrenzung eine Risikoanalyse – meist mit Unterstützung eines Versicherungsmaklers – vorzunehmen. Das könnte sich in der Folge auch günstig bei Versicherungsprämien und -leistungen bemerkbar machen.
Wichtige abzusichernde Risiken sind:
| Risiko |
Geschäftlich |
Privat |
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Brand |
X |
X |
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Diebstahl |
X |
X |
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Juristische Streitfälle |
X |
X |
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Unfälle |
X |
X |
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Feuer, Sturm, Wasser |
X |
X |
|
X |
X |
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|
Elektronik |
X |
|
|
Betriebsunterbrechung |
X |
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Transport |
X |
|
|
Forderungsausfälle |
X |
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|
Arbeitsausfall |
X |
|
|
Produktionsausfall |
X |
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|
Erkrankung |
X |
|
|
Altersvorsorge |
X |
|
|
Pflege |
X |
|
|
Berufsunfähigkeit |
X |
|
|
Erwerbsunfähigkeit |
X |
Damit sind sicher noch nicht alle Risiken genannt.
Wie generell für die Gründung und Führung eines Unternehmens so gilt insbesondere auch für die Risikovorsorge: „Die Gefahr, mit einer Existenzgründung zu scheitern, sinkt durch Beratung von 59 % auf nur noch 30 %.“ (nach: NDR 1 am 18.05.2001)
Haftpflichtschäden: insbesondere Betriebs-, Produkt-, Umwelt-, Kfz- und Privathaftpflicht
