2.2.1 Investitionsplanung
Anlagegüter
Eine Investition ist die Beschaffung von Sach-, Finanz- oder immateriellem Vermögen. Sachvermögen sind z.B. Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge usw. Finanzvermögen können Beteiligungen an anderen Unternehmen sein, die in den Wertschöpfungsprozess des Unternehmens enger eingebunden werden sollen. Vom Sachvermögen zu unterscheiden ist das immaterielle Vermögen. Immaterielle Investitionen sind z.B. Investitionen in Forschung und Entwicklung, der Erwerb von Produktionslizenzen oder Software. Dazu gehört auch der so genannte Firmenwert (Betriebsübernahmepreis).
Investitionen betreffen also stets die Anschaffung von Wirtschaftsgütern, die länger (mehr als ein Jahr) im Betriebsvermögen verbleiben – also von Anlagegütern.
Falls die Gründung des Unternehmens durch den Kauf eines bestehenden Betriebes realisiert wird, gehört zu den längerfristigen Investitionen – und damit in den Abschnitt Anlagegüter – auch der Kaufpreis für den Betrieb (in der Tabelle Betriebsübernahmepreis genannt). Der Kaufpreis repräsentiert ja den Wert aller, zumeist längerfristigen, materiellen und immateriellen Güter des Betriebes, der erworben werden soll (zur Ermittlung des Kaufpreises siehe Abschnitt 3.1). Gleiches gilt auch für eine Franchise-Einstiegsgebühr. Sie sichert längerfristig das Recht, im Rahmen eines Franchise-Systems unternehmerisch tätig sein zu können. Die laufenden monatlichen bzw. jährlichen Franchise-Gebühren fallen unter die Betriebskosten.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wird das Anlagevermögen gegliedert in:
- Grundstücke und Gebäude
(damit sind keine angemieteten Geschäftsräume gemeint, die dafür fälligen Mietkosten spielen erst in der Kostenplanung, Punkt 2.4, eine Rolle) - Maschinen und Anlagen
- Büro- und Geschäftsausstattung
- Fuhrpark
- Immaterielle Anlagegüter / Betriebsübernahmepreis.
Manchmal macht es dem Gründer große Schwierigkeiten, die Zuordnung zwischen den Rubriken „Maschinen und Anlagen“ und „Büro- und Geschäftsausstattung“ vorzunehmen. Vom Grundsatz her kann man sich daran orientieren, dass der Produzent oder der Handwerker für seine Tätigkeit Maschinen und Anlagen nutzt. Eine Büroausstattung (der Computer, die Büromöbel, …) hat – mehr oder weniger umfangreich – jeder Selbständige, da jeder sich mit „Papierkram herumschlagen“ muss (Rechnungen schreiben, Angebote schreiben, …). Unter Geschäftsausstattung ist beim Einzelhändler die Ladeneinrichtung, beim Gastwirt die Gaststätteneinrichtung usw. zu verstehen. Soll der Gastwirt nun eine Küchenmaschine unter „Maschinen und Anlagen“ oder „Büro- und Geschäftsausstattung“ erfassen Daraus sollte man wirklich kein Problem machen. Der Unternehmer kann das so oder so entscheiden, wichtig ist, dass kein Wirtschaftsgut vergessen wird und keines doppelt erscheint.
Folgende Daten sollten Bestandteil der Investitionsplanung sein:
Bezeichnung der Investition
Zeitpunkt der Investition
Kaufpreis unter Hinzurechnung von Nebenkosten (z.B. Transport, Installation)
(Beispiele Investitionsplanung)
Da Investitionen auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet sind, z.B. Maschinen über Jahre hinweg genutzt werden, werden die Kosten nicht sofort bei der Anschaffung vom Gewinn abgezogen. Genau betrachtet, sind Investitionen eigentlich gar keine Kosten im steuerlich relevanten Sinne – also keine Betriebsausgaben – sondern man hat es mit einer Umwandlung von Vermögen zu tun, das Vermögen bleibt nämlich als Anlagevermögen im Unternehmen. Bei der anschließenden Nutzung der Wirtschaftsgüter verlieren diese an Wert – sie „nutzen sich ab“ – und werden in den Folgejahren sukzessive „abgeschrieben“. Diese Abschreibung wird „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) genannt. (Dieser Sachverhalt wird an späterer Stelle bei der Kostenplanung, Punkt 2.4.2, und abzugsfähige Betriebsausgaben, Punkt 3.4.1, noch näher erläutert.)
Nur Anlagegüter, die zum Betriebsvermögen gehören – also, die gekauft wurden oder aus dem Privatvermögen als Sacheinlage in das Betriebsvermögen übernommen wurden – werden abgeschrieben.
Gemietete/geleaste Wirtschaftsgüter gehören nicht zum Anlagevermögen. Die Güter, die gemietet/geleast werden sollen, erscheinen zum einen in den Gründungskosten (wenn es um Einmalzahlungen geht wie Leasingsonderzahlungen oder Mietkautionen), zum anderen in den Betriebskosten (sobald es sich um wiederkehrende Leasing- oder Mietraten handelt). Mit den Leasing- und Mietraten zahlt ein Unternehmen Entgelt für die Nutzung der jeweiligen Dinge, eingeschlossen auch den Wertverlust, der durch deren Nutzung entsteht. Die Leasing- und Mietraten sind Betriebsausgaben, die von den Einnahmen des Betriebes abgezogen werden dürfen und somit gewinn- und in Folge davon steuermindernd wirken.
Regeln zur Investitionsplanung:
Betriebsnotwendige Investitionen planen, nichts vergessen
In der Investitionsplanung wird das zur Durchführung der Unternehmenstätigkeit erforderliche Anlagevermögen zusammengestellt. Gerade zu Beginn der Selbständigkeit werden die Investitionen häufig unterschätzt.
Langfristig planen
Denken Sie daher längerfristig, wenn es um mögliche Investitionen geht: Welche Betriebsausstattung benötigen Sie z.B. in den nächsten Jahren Was kostet diese voraussichtlich
Kostenbewusst planen
Um die Liquidität zu erhöhen bietet sich als Alternative zum Kauf auch die Miete oder das Leasing der benötigten Gegenstände an. Bestimmte Anlagegüter können auch gebraucht erworben werden. Dabei muss man jedoch immer die Erreichung des Unternehmenszweckes im Auge behalten. Kurz gesagt: Für einen Webdesigner ist der Kauf eines drei Jahre alten Computers auch für einen sehr kleinen Preis „herausgeschmissenes Geld“, da der Computer – auf Grund seiner technischen Parameter – nicht für die Lösung der im Unternehmen zu lösenden Aufgaben ausreicht.
Nicht zu eng planen
Planen Sie aus Sparsamkeit oder Geldknappheit jedoch auch nicht zu eng. Später stellen Sie sonst womöglich fest, dass Sie verschiedene Gegenstände doch benötigen. Diese müssen dann über ein teures Darlehen finanziert werden. Eine Nachfinanzierung ist oftmals problematisch und die Vertrauensbasis zur Hausbank wird gestört.
