Kurs: Basiswissen für Selbstständige

2.2.2.1 Umlaufgüter – Anlaufphase

Anlagegüter gehören, wie schon dargelegt, zum Anlagevermögen der Unternehmung. Material und Waren dagegen zählen zum so genannten Umlaufvermögen des Betriebes. Anlagevermögen dient der längerfristigen Nutzung, sein Wert geht über die Abschreibungen auf mehrere Jahre verteilt in die gewinnmindernden Betriebsausgaben ein. Umlaufvermögen ist nicht für eine längerfristige, genauer gesagt, wiederholte Nutzung vorgesehen (auch wenn Material und Waren schon mal längere Zeit auf Lager liegen können).

Umlaufvermögen soll sich, seiner Bestimmung nach, schnell umschlagen, soll schnell verkauft, verbaut, verarbeitet werden. Daher gibt es für diese Kosten – auch variable Kosten genannt – keine Abschreibungsregeln im Sinne einer AfA-Tabelle. Sie sind grundsätzlich sofort bei Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Zu entscheiden ist, wie umfangreich muss mein erstes Material- oder Warenlager sein, welche Bevorratung ist erforderlich, damit ich die ersten Kundenaufträge realisieren kann. Zu groß kalkulierte Vorräte binden unnötig finanzielle Mittel und sind nicht gut für die Liquidität des Unternehmens. Es ist also wichtig abzuwägen: was ist an Vorräten notwendig, um Kundenwünsche zeitgerecht zu erfüllen und was kann bei Bedarf kurzfristig beschafft werden.