Kurs: Basiswissen für Selbstständige

2.2.2.2 Betriebsmittel – Anlaufphase

Was versteht man unter Betriebskosten

Betriebskosten sind (ebenso wie variable Kosten und Abschreibungen) gewinn- und steuermindernde Betriebsausgaben. Betriebskosten, auch fixe Kosten oder Gemeinkosten genannt, sind, in Abgrenzung von den variablen Kosten, solche Kosten, die nicht bzw. nur mittelbar einem konkreten Produkt oder einer konkreten Leistung zugeordnet werden können. Sie sind in hohem Maße unabhängig vom Umsatz, genauer gesagt, von der Umsatzmenge.

Betriebskosten werden durch allgemeine, übergreifende betriebliche Abläufe verursacht, sie beziehen sich nicht direkt auf einzelne Produkte und Leistungen der Unternehmung, sondern auf alle gleichermaßen. Die Raummiete der Unternehmung, die Heizkosten, die Kosten für Bürobedarf, für die Telekommunikation, für Betriebsversicherungen und, und, und ...sind alles allgemeine Kosten, um den laufenden Betrieb aufrechtzuerhalten. Solange ein Mietvertrag über Gewerberäume gültig ist, solange müssen diese Kosten durch den Betrieb auch getragen werden, unabhängig davon, ob er viel oder wenig Umsatz macht.

Für Betriebskosten trifft hinsichtlich der Anlaufphase das zu, was schon zu variablen Kosten gesagt wurde: Die Betriebskosten werden am besten für die Zeiteinheit Monat geplant (Kosten, die als Jahresbeträge auftreten, wie z.B. Versicherungen oder die Kfz-Steuer, werden auf den Monat umgerechnet) und dann mit der festgelegten Anzahl der Monate der Anlaufphase multipliziert, um den Kapitalbedarf für Betriebskosten zu erhalten.

(Auf die einzelnen Kostenarten, die zu den fixen Kosten gehören, wird an späterer Stelle – bei der Kostenplanung Punkt 2.4.2 – noch näher eingegangen.)