2.2.3 Gründungskosten
Gewöhnlich treten im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung auch schon vorher Kosten auf, z.B. durch Beratung, Anmeldung beim Gewerbeamt, Einholung von Erlaubnissen, Werbung usw..
In diesem Abschnitt sind Aufwendungen für solche Produkte/Leistungen zusammengefasst, die nicht zu den Abschreibungsgütern gehören, und für die die Berücksichtigung einer Anlaufphase nicht erforderlich ist. Das sind einmalige Aufwendungen, die in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Unternehmensgründung stehen, d.h. nur mit der Gründung an sich zusammenhängen. Der zeitliche Vorlauf kann bis zu mehrere Monate betragen. Wichtig ist, dass eine nachweisbare Gründungsabsicht bestand.
Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie soll Hilfestellung sein für die Identifizierung der eigenen Gründungskosten. Gründungskosten sind, auch wenn sie vor der eigentlich formal-rechtlichen Unternehmensgründung geleistet wurden, voll abzugsfähige Betriebsausgaben.
Wichtig ist es alle Belege zu sammeln!
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Gründungskosten |
Betrag |
USt |
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Weiterbildung |
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Gründungsberatungen |
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Anmeldungen, Genehmigungen |
Keine |
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Notar |
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Kautionen, Bürgschaften |
Keine |
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Leasingsonderzahlungen |
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Geschäftspapiere |
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Einrichtung Internet-Auftritt |
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Startwerbung |
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Eröffnungsfeier |
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Aufnahmegebühren |
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Anmeldung Marke, Domain usw. |
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Renovierung Mieträume |
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Bearbeitungsgebühr Kredite |
keine |
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Summe Gründungskosten |
