2.5.2 Preiskalkulation
Neben der Ermittlung, welche Mengen an Leistungsträgern möglich sind, müssen für die Umsatzplanung die Preise für die Leistungsträger festgelegt werden. Die Preise für die Leistungsträger sollen nicht nur die steuerrelevanten Kosten, sondern alle unternehmerisch relevanten Kosten plus einen Gewinnzuschlag als Vergütung für das allgemeine Unternehmerrisiko enthalten. Was gehört zu einer sorgfältigen Preiskalkulation Wie viel sollte ein Produkt oder eine Dienstleistung kosten Das ist eine der wichtigsten und schwierigsten unternehmerischen Fragen überhaupt. Die Antwort darauf entscheidet darüber, wie gut oder schlecht sich Produkt oder Dienstleistung verkaufen lassen. Außerdem hängt von ihr ab, wie rentabel ein Unternehmen wirtschaftet oder auch nicht. Wir haben bereits an früherer Stelle im Teil Kundengewinnung (Abschnitt 1.2.2) über Preispolitik gesprochen.
Deshalb seien hier nur noch einmal drei wichtige Punkte, an denen sich die Preiskalkulation orientiert, hervorgehoben:
Der Grundsatz: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis
Der Markt gleicht einem technischen Regelkreis. Dieser wird durch einige wenige zentrale Größen gesteuert. Eine der Steuergrößen des Marktes ist der Preis. Er bewirkt ein Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage. Er sorgt einerseits dafür, dass die kaufkräftige Nachfrage nach Produkten oder Dienstleistungen befriedigt werden kann (besonders wichtig für Konsumenten). Anderseits stellt er sicher, dass Angebote überhaupt abgesetzt werden (besonders wichtig für die Anbieter). Der Preis selbst wird durch die Häufigkeit eines Angebots sowie die Größe der Nachfrage bestimmt. Für ein Angebot (Produkt oder Dienstleistung), das nur in geringen Umfang auf dem Markt vorhanden ist, und das womöglich gleichzeitig auf eine starke Nachfrage stößt, ist der Preis hoch. Beispiele: Kunstwerke, Mode usw. Umgekehrt gilt: Für ein Angebot, das in großen Mengen auf dem Markt verfügbar ist, ist der Preis niedrig, vor allem dann, wenn die Nachfrage eher verhalten ist. Beispiel: Auslaufmodelle bei Computern, Elektroanlagen usw.
Kostenpreise: Der Preis soll die Kosten decken
Für eine genaue Preiskalkulation muss zunächst ermittelt werden, welche Kosten entstehen, um ein Produkt oder eine Dienstleistung anbieten zu können. Der Preis sollte diese Kosten (Selbstkosten) und auch einen zusätzlichen Gewinn abdecken. Ein Unternehmen, das solche Kostenpreise auf dem Markt durchsetzen kann, liegt gut im Rennen: Es kann seine Ausgaben wieder „einspielen“. Allerdings lassen sich solche Kostenpreise in der Praxis nicht immer realisieren. Ein zu hoher Kostenpreis kann dazu führen, dass Produkte oder Dienstleistungen nicht abgesetzt werden können. Der Grund: Die Konkurrenz ist einfach günstiger. Wer nun mit Blick auf die Mitbewerber seinen Preis ebenfalls senkt, erzielt zwar vielleicht höhere Umsätze, kann allerdings womöglich nicht mehr seine Kosten decken oder macht keinen Gewinn.
Marktpreise: Der Preis soll konkurrenzfähig sein
Ein Unternehmen, das sich bei seiner Preisgestaltung vor allem an den Preisen der Konkurrenz orientiert, hat gute Chancen, seine Produkte oder seine Dienstleistung gut zu verkaufen.
Unternehmen stecken also ständig in der Zwickmühle von Kosten- und Marktpreisen. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, erst einmal Kostenpreise zu ermitteln. Damit wird bestimmt, welche Preise die Produkte/Leistungen eigentlich haben müssten. Das ist die erste Hälfte des Weges. Die Kostenpreise müssen dann in der zweiten Hälfte des Preisfindungsweges an den vergleichbaren Marktpreisen gemessen werden. Sind sie zu hoch, muss versucht werden, die Kosten zu reduzieren. Ist dies nicht möglich – und das kann durchaus sein – so müssen die „zu teueren“ Produkte/Leistungen aus dem Angebot genommen werden. Das können andere besser! Oder man versucht über Mischkalkulationen, die Kostennachteile der entsprechenden Produkte/Leistungen mit Kostenvorteilen anderer Produkte/Leistungen auszugleichen. Auf keinen Fall sollte man die eigenen kostendeckenden Preise ignorieren und sich ausschließlich an die Marktpreise halten, dann kann die Freude über viel Umsatz möglicher Weise schnell in einen Katzenjammer über viel Verlust umschlagen.
Wie kommt man zu kostenbasierten Preisen
Die Kosten, die in der Unternehmung anfallen, müssen auf die Produkte/Leistungen der Unternehmung in Form von Preisen umverteilt werden. Das geht nicht in einem Vorgang, sondern nur schrittweise. Es ist sinnvoll, bei der Preisfindung zunächst zwischen variablen und fixen Kosten im Unternehmen zu unterscheiden und diese festzustellen. Über die Bestimmung von variablen Kosten haben wir schon gesprochen, gehen also an dieser Stelle nicht weiter darauf ein. Wir gehen davon aus, dass die variablen Kosten jeweils für eine Mengeneinheit jedes Produktes bzw. jeder Leistung bekannt sind.
Bevor die Fixkosten auf die Produkte/Leistungen umgelegt werden, sollte geprüft werden, ob und wenn ja, welche Fixkosten umbewertet (Anderskosten), dass heißt für die Preiskalkulation mit anderen Werten als in der Kostenplanung der Gewinnerwartung verwendet werden sollen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass nicht alle unternehmerisch relevanten Kosten auch steuerrelevant sind (z.B. Tilgung, Gewinnsteuern, Unternehmerlohn). Für die Preiskalkulation sind aber alle Kosten aus unternehmerischer Sicht zu berücksichtigen.
Somit basiert die Kostenpreiskalkulation auf:
- Grundkosten:
Kosten, die so, wie sie real im Unternehmen anfallen, in die Preiskalkulation eingehen. - Anderskosten:
Kosten, die zwar steuerlich relevant sind, jedoch mit anderen Werten in die Preiskalkulation übernommen werden. - Zusatzkosten:
Kosten, die nicht steuerlich relevant sind, jedoch in die Preiskalkulation eingehen.
Anderskosten
Kalkulatorische Abschreibungen
Sie zielen auf eine Bewertung der realen Abnutzung der Anlagegüter im Betriebsgeschehen sowie auf die realen Wiederbeschaffungskosten, für die Ermittlung kostengerechter Preise. Ausgangswert für die kalkulatorische Abschreibung ist daher der zu erwartende Preis für die Wiederbeschaffung des Gutes nach seinem wirklichen Ausscheiden aus dem Bestand. Kalkulatorisch werden nur die Anlagegüter abgeschrieben, die wirklich dem Betriebszweck dienen, und zwar solange, wie sie im Betrieb wirklich verwendet werden, unabhängig davon, ob sie aus steuerlicher Sicht schon abgeschrieben sind oder nicht. Der Unternehmer legt also nach eigenem kaufmännischem Ermessen Abschreibungssätze und Nutzungsdauer für die Anlagegüter fest. In der Regel wird linear abgeschrieben.
Ausdrücklich sei darauf verwiesen:
Unabhängig davon, mit welchen Abschreibungswerten in der Preiskalkulation gerechnet wird, für die Gewinnermittlung sind die AfA-Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zu befolgen.
Wagnisse
Jede Unternehmung ist mit Risiken (Wagnisse) verbunden und diese können zu Verlusten führen. Die Wagnisse sind in Höhe und Zeitpunkt natürlich nicht vorhersehbar. Man unterscheidet zwischen dem allgemeinen Unternehmerwagnis und den Einzelwagnissen. Unter dem ersteren versteht man die Risiken, die in verschiedenen gesamtwirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten liegen. Das allgemeine Unternehmerrisiko ist kein Kostenbestandteil, sondern wird im Gewinn abgegolten. Einzelwagnisse stehen dagegen in unmittelbarem Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit des Unternehmens. Sie tragen Kostencharakter und sind aufgrund von Erfahrungswerten berechenbar. Die tatsächlichen Wagnisverluste, wie sie in der Finanzbuchhaltung als Aufwendungen verrechnet werden, fallen zeitlich unregelmäßig und in unterschiedlicher Höhe an. Daher sind sie für kalkulatorische Zwecke nicht geeignet.
Kalkulatorische Wagniskosten sind durchschnittliche Erfahrungswerte (Wagnissatz) aus zurückliegenden Rechnungsperioden für die jeweiligen Einzelwagnisse, wie z.B.:
- Anlagewagnis (besonders Schäden an Anlagegütern, kalkuliert als %-Satz vom Anlagevermögen)
- Beständewagnis (Schwund, Verderb, Diebstahl von Vorräten, kalkuliert als %-Satz vom Umlaufvermögen)
- Gewährleistungswagnis (Garantieleistungen, kalkuliert als %-Satz vom Umsatz)
- Vertriebswagnis (Forderungsausfälle, kalkuliert als %-Satz vom Umsatz).
Wenn Einzelwagnisse durch Versicherungen gedeckt sind, werden keine kalkulatorischen Wagniszuschläge verrechnet. Die Versicherungsprämien sind dann normale Grundkosten.
Zusatzkosten
Kalkulatorischer Unternehmerlohn
In Kapitalgesellschaften beziehen Vorstandsmitglieder (AG) und Geschäftsführer (GmbH) Gehälter, die als Personalkosten in der Finanzbuchhaltung verrechnet werden und als Grundkosten in die Preiskalkulation eingehen. Sie vermindern den Bilanzgewinn und damit die zu zahlenden Steuern auf den Gewinn.
In Einzelunternehmungen und Personengesellschaften erhalten die mitarbeitenden Inhaber bzw. Gesellschafter keine Gehälter im Sinne von gewinnmindernden Personalkosten. Ihre Arbeit wird durch den Gewinn abgegolten. Entnahmen (das „Gehalt“), die man sich monatlich entnimmt, werden buchhalterisch wie vorweggenommener Gewinn behandelt, nicht wie Kosten. Ob dieser vorweggenommene Gewinn aber wirklich angemessen ist, kann vergleichsweise nur ermittelt werden, wenn zuvor für die Arbeitskraft des Unternehmers ein entsprechender Betrag als Kosten in die Preise einkalkuliert wurde. Die Höhe des kalkulatorischen Unternehmerlohns orientiert sich nach dem Gehalt eines leitenden Angestellten in vergleichbarer Position bzw. an den Kosten für einen angemessenen privaten Lebensunterhalt.
Ein Beispiel ist das folgende Schema. Dabei ist in den einzelnen Kategorien immer von dem Monatsbetrag auszugehen, den der Gründer zum Familienunterhalt beitragen muss. Wenn man also in einer Familie lebt und andere Familienmitglieder auch etwas zum Familienunterhalt beitragen, dann nimmt man nur den eigenen Beitrag.
Zum besseren Verständnis sei noch einmal hervorgehoben:
Dieser „kalkulatorische Unternehmerlohn“ ist eine Grundlage für die Preiskalkulation. D.h. es wird damit die Voraussetzung geschaffen, dass die Preise so kalkuliert werden, dass dieser angestrebte Mindestgewinn erwirtschaftet werden kann. Es gibt jedoch keine Garantie, dass der Gewinn in dieser Höhe auch erwirtschaftet wird. Wenn mehr Produkte bzw. Leistungen verkauft werden fällt der tatsächliche Gewinn höher aus – dann darf der Unternehmer natürlich diesen höheren Gewinn beanspruchen – fällt die Umsatzmenge jedoch kleiner aus, so ist der tatsächliche Gewinn geringer und der Unternehmer muss sich damit bescheiden.
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Monatsbetrag |
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Lebensunterhalt (Ernährung, Haushalt) |
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Miete, Mietnebenkosten |
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Energie (Strom, Gas) |
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Versicherungen |
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Krankenversicherung |
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Sparanlagen, Altersvorsorge |
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Kredite |
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PKW-Kosten |
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Telekommunikation |
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Steuern (Einkommensteuer, Grundsteuer u. a.) |
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Unterhaltszahlungen |
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Sonstige Zahlungen |
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Mindestgewinn („Kalkulatorischer Unternehmerlohn“) |
kalkulatorische Miete
Ein Unternehmen, das eigene Grundstücke und Räumlichkeiten für seine Betriebstätigkeit nutzt, soll die „eingesparte“ Miete, die es zahlen müsste, wenn es fremde Räume mieten müsste, bzw. die „verlorenen“ Mieterträge, die es erhalten würde, wenn es die eigenen Räume an Dritte vermieten würde, als kalkulatorische Miete in die Kosten aufnehmen.
Dabei ist zu beachten, dass nur die „Nettokaltmiete“ als Ansatz genommen werden kann, da die tatsächlich anfallenden „Nebenkosten“ für die eigenen Grundstücke und Räumlichkeiten schon als Grundkosten aus der Finanzbuchhaltung in die Kostenrechnung eingehen.
Investitionen / Tilgung, Steuern auf den Gewinn
Steuerlich gesehen sind Ausgaben für Investitionen, d.h. Anschaffung von Anlagegütern, bzw. die Tilgung von Krediten für Investitionen, d.h. die Rückzahlung des geborgten Kapitals selbst (nicht jedoch die Zinsen darauf) sowie die Steuern, die der Unternehmer auf den Gewinn zahlen muss, keine Kosten. Diese Lasten müssen aus dem zu versteuernden Gewinn getragen werden. Unternehmerisch betrachtet sind das jedoch Kosten, die in den Preisen Berücksichtigung finden sollten.
Wie gesagt, ob Fixkosten umbewertet werden (Anderskosten), welche Zusatzkosten berücksichtigt werden, ist eine unternehmerische Entscheidung, die durch niemand vorgeschrieben wird, die aber auch niemand abnimmt.Es gilt aber, dass Kosten, die vergessen oder weggelassen werden, nicht in die Preise eingehen und damit zu Lasten des Unternehmers gehen.
Es bleibt jetzt, die Fixkosten noch in die Preise einzuarbeiten. Einen Maßstab, um die Fixkosten möglichst „gerecht“ auf die einzelnen Produkte bzw. Leistungen aufzuteilen, liefert uns wiederum die Zeit. Bevor wir die Fixkosten auf die Produkte/Leistungen verteilen, verteilen wir sie auf die Zeit. Wir schaffen uns Kostenverrechnungssätze für eine Zeiteinheit, am besten eignet sich dazu die Stunde.
Kostendeckender Stundenverrechnungssatz
Mit allen Fixkosten kann ein Verrechnungssatz gebildet werden.
Wie viele Stundenkostensätze man bildet, bleibt jedem selbst überlassen. Lässt man alle Fixkosten in einem „Topf“, entsteht nur ein Kostensatz. Möglich wäre die Unternehmerlohnkosten herauszufiltern und (wiederum mittels Division durch die umsatzwirksame Zeit) einen eigenen Kostensatz zu bilden. Weitere Differenzierungen sind manchmal sinnvoll, etwa Kostensätze für die Mitarbeiter oder gar Mitarbeitergruppen.
Da der Zeitbezug der Produkte/Leistungen bekannt ist, wissen wir nun mit dem Stundenverrechnungssatz auch wie viel das Produkt/die Leistung kostet.
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Kostenpreis |
Produkt A |
Produkt B |
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Variable Kosten |
30,00 |
40,00 |
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Herstellungs- bzw. Leistungszeit (h) |
2 |
0,50 |
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Stundenverrechnungssatz |
18,00 |
18,00 |
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Fixkosten |
36,00 |
9,00 |
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Selbstkosten |
66,00 |
49,00 |
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Gewinnzuschlag (10%) |
6,60 |
4,90 |
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Barverkaufspreis (netto) |
72,60 |
53,90 |
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Umsatzsteuer (16%) |
11,62 |
8,62 |
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Barverkaufspreis (brutto) |
84,22 |
62,52 |
Jetzt können wir in den Rentabilitätsplan die Umsätze eintragen, da Umsatzmengen und Preise bekannt sind. Die Ausgangsgrößen sind damit gegeben, von denen im Weiteren die Kosten abgezogen werden, um zur Gewinnerwartung zu kommen. Sind die Kostenpreise, verglichen mit den marktüblichen Preisen, zu hoch, muss eine „zweite Runde“ der Planung angeschlossen werden. Die Planungen müssen überprüft werden.
Ist es möglich die Kosten zu senken, die Auslastung zu erhöhen oder die Leistungszeit, bei Produkten, bei denen das objektiv möglich ist, durch Effektivitätssteigerung zu verkürzen. Es gibt also einige „Stellschrauben“, an denen „gedreht“ werden kann, um Kosten- und Marktpreise in Einklang zu bringen. Durch zweite, dritte und vierte … Planungsrunden fängt man an, in den Zahlen „zu leben“, gewinnt Sicherheit und Gewissheit über die Machbarkeit der Gründungsidee.

