3.1.2 Übernahme
Der Gründer startet seine wirtschaftlich selbständige Existenz, indem er ein bestehendes Unternehmen kauft. (Statistik und Adressen von nexxt- Unternehmensnachfolge)
Die Übernahme eines Unternehmens hat einerseits Vorteile gegenüber einer Neugründung:
- das Unternehmen ist auf dem Markt mehr oder weniger etabliert;
- Beziehungen zu Kunden und Lieferanten sind aufgebaut;
- die Chancen Kredite zu erhalten sind größer, da die Risiken für das Finanzierungsinstitut kalkulierbarer sind;
- die Dienstleistung bzw. das Produkt des Unternehmens ist eingeführt;
- es sind entsprechende Räumlichkeiten und Betriebsinventar vorhanden;
- die Mitarbeiter, falls vorhanden, wissen, was zu tun ist, sie müssen nicht aufwendig eingearbeitet werden;
- der Übernehmer kann auf den Erfahrungen des Vorgängers aufbauen.
Andererseits hat eine Betriebsübernahme auch ihre „Tücken“:
- Betriebsabläufe und Betriebsklima sind geprägt durch die Persönlichkeit und den Führungsstil des „alten“ Inhabers; kommt man damit zurecht, kann man schnell und reibungslos seinen eigenen Stil prägen, gehen Kunden und Personal mit dem neuen Eigentümer mit oder lassen sie ihn „auflaufen“ ;
- Ist der Betrieb wirklich gesund; ist die Betriebseinrichtung auf einem akzeptablen technischen Stand oder sind Neuinvestitionen erforderlich; sind Produkte und Leistungen des Betriebes konkurrenzfähig oder muss das Angebotsprofil umgestellt werden; sind Kundschaft, Umsatz und Gewinn in letzter Zeit gewachsen oder ist die Entwicklung eher rückläufig; gibt es versteckte Schulden, drohende Garantieleistungen, mögliche rechtliche Unsicherheiten und Auseinandersetzungen oder steht der Betrieb „sauber“ da
- Ist der vom Altinhaber geforderte Kaufpreis angemessen oder wäre dieser schon die erste große Gefahr für den zukünftigen Bestand des Unternehmens Die Interessenlage bzw. das Konfliktpotenzial sind klar: der Alteigentümer will so viel wie möglich für sein Lebenswerk erhalten (meist sind die Preisvorstellungen überzogen), der Übernehmer will so wenig wie möglich investieren, um die künftigen finanziellen Belastungen für den Betrieb aus Zins und Tilgung so gering wie möglich zu halten.
Der Eigentümerwechsel will also gut geplant sein. Der Übernehmer soll sich nicht mit vagen, möglicherweise nur mündlichen, Zusagen oder Absichtserklärungen des alten Eigentümers zufrieden geben. Der Altinhaber soll schriftlich eine Betriebsbeschreibung und ein Übergabekonzept vorlegen, die der Übernehmer genau prüfen soll und die dann auch in den Kaufvertrag eingehen sollen.
Betriebsbeschreibung:
- Übersicht des Inventars der Unternehmung (gegenständlich und wertmäßig),
- Betriebswirtschaftliches Zahlenwerk (betriebswirtschaftliche Auswertungen des laufenden Jahres und Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre)
- Einschätzung der Marktposition des Betriebes (Kundenpotenzial, Alleinstellungsmerkmale, Marktanteile, Konkurrenzfähigkeit der Produkte und Leistungen, Stärken und Schwächen der Konkurrenten usw.), Stand und Perspektiven
- Rechtliche Verhältnisse der Unternehmung (Eigentumsverhältnisse, vertragliche Bindungen, anhängende oder drohende Auseinandersetzungen usw.)
Übergabekonzept:
Festlegung der Maßnahmen (inhaltlich und zeitlich), zu deren Ausführung die Alteigentümer und Übernehmer im Prozess der Übergabe/Übernahme jeweils verpflichtet sind. Gründer neigen mitunter dazu, den Wert eines Unternehmens nur am Anlagevermögen zu messen und ihn damit zu über- oder unterschätzen.
Wenn es sich um ein Unternehmen mit Werten handelt, die über das Anlagevermögen hinausgehen, dann ist eine Ermittlung des Unternehmenswertes besonders kompliziert (z.B. die Bewertung von Kundendaten, der Auftragslage, eingeführten Logos, gewerblichen Schutzrechten oder der Nachhaltigkeit der Erzielung von Gewinn). In solchen Fällen ist es meist ratsam, die Hilfe eines Wirtschaftsprüfers zu nutzen. Damit werden wichtige betriebswirtschaftliche Grundlagen festgelegt. Aber letztlich bestimmen die konkreten Interessen von Käufer und Verkäufer den Unternehmenswert in freien Vertragsverhandlungen.
Mögliche Verfahren zur Ermittlung des Unternehmenswertes sind:
1. Substanzwertverfahren
2.Liquidationswertverfahren
3. Ertragswertverfahren
4. Mittelwertverfahren
Zwei Sonderfälle der Betriebsübernahme sind Management-Buy-Out (MBO) und Management-Buy-In (MBI):
Unter Management-Buy-Out (MBO)versteht man eine besondere Form der Nachfolge durch Unternehmensankauf durch das eigene Management, in der Regel durch leitende Angestellte oder die Geschäftsführung.
Unter Management-Buy-In (MBI)wird dagegen die Übernahme eines Unternehmens durch dritte Manager von außen verstanden. Die Kombination von MBO und MBI ist eine gemeinsame Übernahme von internen und externen Managern.
Diese Formen werden oft auch bei drohender Insolvenz zur Fortführung des Unternehmens angewendet.
(Formulare - Checkliste Betriebsübernahme)
