3.1.3 Tätige Beteiligung
Bei einer Existenzgründung als tätige Beteiligung kauft der Gründer das Unternehmen nicht zur Gänze, sondern er wird Miteigentümer des Betriebes. Für den „Einstieg“ in ein Unternehmen gilt es alles das zu beachten, was im Abschnitt 3.1.2. zur Betriebsübernahme gesagt wurde.
Gerade unter dem Blickwinkel von öffentlichen Fördermitteln ist zu beachten, dass unter einer tätigen Beteiligung nicht einfach eine Beteiligung an einer Unternehmung nur mit Kapital verstanden wird, sondern eine aktive, (mit-)verantwortliche Geschäftsführung und Vertretung des Betriebes.
