Kurs: Basiswissen für Selbstständige

3.2.1 Einzelunternehmung

Die Einzelunternehmung ist die Grundform der Unternehmungen. Das Wesen der Einzelunternehmung besteht darin, dass sie das Eigentum genau einer natürlichen Person, eines Menschen, ist (s. dazu Grundfragen des Rechts, Punkt 4.1.1).

Oft wird unter Einzelunternehmung ein Unternehmen verstanden, dass nur eine arbeitende Person hat. Wenn ein Einzelunternehmen keine Angestellten hat, stimmt das auch. Aber, Einzelunternehmung zu sein, ist nicht daran geknüpft, keine Angestellte zu haben oder haben zu dürfen. Die Einzelunternehmung ist Einzelunternehmung, weil sie nur eine einzige natürliche Person als Eigentümer hat; sie kann also durchaus viele Angestellte haben.

Bei der Rechtsform Einzelunternehmung ist die jeweilige Zuordnung der Unternehmung zu den genannten drei Grundtypen immer offensichtlich:

Es gibt den:

  • einzelunternehmerischen Land- und Forstwirt,
  • einzelunternehmerischen Freiberufler,
  • einzelunternehmerischen Gewerbetreibenden.

Was sind Vorteile einer Einzelunternehmung:

  • kaum Gründungsaufwand (kein Stammkapital, kein Gründungsvertrag, meist keine Eintragung in bestimmte öffentliche Register, geringer Anmeldungsaufwand, meist keine besonderen Genehmigungen erforderlich),
  • der Gewinn gehört dem Einzelunternehmer voll und ganz, er muss nicht mit Partnern geteilt werden,
  • Entscheidungen können allein getroffen werden; sie müssen nicht (mühsam) mit Partnern abgestimmt werden.

Was sind Nachteile einer Einzelunternehmung:

  • der Einzelunternehmer allein trägt voll und ganz das Risiko der unternehmerischen Tätigkeit,
  • Verluste werden allein getragen; sie können nicht unter Partner geteilt werden,
  • der Einzelunternehmer haftet allein mit seinem gesamten Vermögen auch für die Schulden, die aus seiner unternehmerischen Tätigkeit herrühren; es gibt keine Haftungsbeschränkung,
  • die Gefahr, allein Fehlentscheidungen zu treffen, kann größer sein, als die Gefahr, mit Partnern eventuell nicht zu Entscheidungen zu kommen.

Die drei Grundtypen der Unternehmungen im Einzelnen. Sie werden im Einkommensteuergesetz (EStG) beschrieben. Welche Unternehmung zu welchem Grundtyp gehört, richtet sich nach der Art der Tätigkeit, die selbständig ausgeübt werden soll: