Kurs: Basiswissen für Selbstständige

3.4.4.4 Doppelte Buchführung

Bilanzierer mit Betriebsvermögensvergleich müssen die doppelte Buchführung anwenden. Die Aufzeichnung von Geschäftsfällen erfolgt auf so genannten Konten. Ein Konto kann man sich als eine Tabelle in Funktion einer Waage vorstellen, die zwei Seiten hat und sich auf die eine oder andere Seite neigt oder im Gleichgewicht ist, je nachdem, was auf den beiden Seiten aufgezeichnet wurde.

Die linke Seite eines Kontos wird „Soll“ genannt, die rechte Seite „Haben“.

Jedes Konto ist für eine Art von Geschäftsfall zuständig, oder umgekehrt ausgedrückt, ein bilanzierendes Unternehmen hat so viele Konten, wie es Arten von Geschäftsfällen hat.

Beispiel: Konto „Bürobedarf“

Soll

Bürobedarf

Haben

 

 

 

 

 

 

So kann man sich ein Buchhaltungskonto vorstellen, hier konkret für die Kostenart „Bürobedarf“. Dieses Konto ist immer mit im Spiel, wenn in der Unternehmung ein Geschäftsfall der Art „Bürobedarf“ anfällt. Früher, als es noch keine EDV-Technik gab, wurde die Aufzeichnung der Geschäftsfälle, die Buchhaltung, mit „Papier und Bleistift“ gemacht. Ein Konto war ein Blatt Papier, das wie dargestellt aussah, und auf dem die Werte der entsprechenden Geschäftsfälle mit Bleistift oder Feder per Hand je nach dem auf der Soll-Seite oder auf der Haben-Seite eingetragen wurden. Heute wird die Buchhaltung meist elektronisch erledigt. Die Konten sind Tabellen in einer Computer-Datenbank. Sie funktionieren aber nach denselben Grundsätzen der doppelten Buchführung, wie sie schon seit hunderten von Jahren angewendet werden.

Ein Grundsatz der doppelten Buchführung lautet, dass jeder einzelne Geschäftsfall auf mindestens zwei Konten, also zweimal (doppelt), vermerkt werden muss. Da nun jedes Konto selbst zwei Seiten hat (Soll und Haben), ergeben sich rein rechnerisch vier Möglichkeiten, um einen Geschäftsfall aufzuzeichnen. Man benötigt also Regeln, um Geschäftsfälle ordnungsgemäß zu verbuchen (aufzuzeichnen).

1. Regel – Buchungssatz

Ein Geschäftsfall wird niemals auf beiden betroffenen Konten im Soll oder im Haben verbucht. Die Buchung eines Geschäftsfalles berührt immer ein Konto auf dessen Soll-Seite und ein anderes Konto auf der Haben-Seite. Für die Verbuchung jedes Geschäftsfalles wird ein so genannter Buchungssatz nach dem Muster

„Soll an Haben“

gebildet. Zuerst wird das Konto genannt, in dem der Geschäftsfall auf der Soll-Seite verbucht wird, dann wird das Konto genannt, in dem der Geschäftsfall im Haben verzeichnet wird. Für das Verständnis der weiteren Regeln ist Folgendes vorauszuschicken: Es gibt zwei Arten von Konten – Bestandskonten und Erfolgskonten – mit je zwei Unterarten. In den Bestandskonten werden die Vermögens- und Schuldenbestände der Unternehmung geführt, in den Erfolgskonten die Aufwendungen und Erträge. Die Konten, die die Vermögenswerte führen (z.B. Büro- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark, Bank, Kasse, Forderungen, Vorsteuer), werden aktive Bestandskonten genannt. Die Konten, in denen die Schulden gebucht werden (z.B. Darlehen, Verbindlichkeiten, Umsatzsteuer, Eigenkapital) heißen passive Bestandskonten. Die Konten, die die Aufwendungen führen (z.B. Raumkosten, Personalkosten, Telefonkosten, Reisekosten, Wareneingang, Fremdleistungen, Abschreibungen), sind die Aufwandskonten. Konten, in denen die Erträge aufgezeichnet werden (z.B. Umsatzerlöse, Zinseinnahmen, Verkauf von Anlagevermögen, Privatentnahmen), nennt man Ertragskonten. Für jede dieser vier Kontoarten gibt es eine Buchungsregel:

2. Regel – aktive Bestandskonten nehmen im Soll zu und im Haben ab,
d.h. die Anfangsbestände von Vermögenswerten stehen im Vermögenskonto auf der Soll-Seite, Zugänge von Vermögen (Mehrungen) werden im Soll gebucht, Abgänge (Minderungen) im Haben, der Endbestand der Vermögenswerte steht im Haben des Vermögenskontos

3. Regel – passive Bestandskonten nehmen im Haben zu und im Soll ab,
d.h. die Anfangsbestände von Schuldenwerten stehen im Schuldenkonto auf der Haben-Seite, Zugänge von Schulden (Mehrungen) werden im Haben gebucht, Abgänge (Minderungen) im Soll, der Endbestand der Schuldenwerte steht im Soll des Schuldenkontos

4. Regel – Aufwände werden im Soll gebucht,
d.h. ein Aufwand wird immer auf der Soll-Seite des Aufwandskontos aufgezeichnet

5. Regel – Erträge werden im Haben gebucht,
d.h. ein Ertrag wird immer auf der Haben-Seite des Ertragskontos gebucht.

Mit diesen Regeln können Geschäftsfälle ordnungsgemäß nach der doppelten Buchführung verbucht werden.

(Beispiele – Einige Buchungsbeispiele)

Übrigens, wenn Ihnen als Einnahme-Überschussrechner die doppelte Buchführung zusagt, können Sie diese natürlich anwenden. Sie tragen in Ihrem Buchhaltungsprogramm ein, dass die Gewinnermittlung nach Einnahme-Überschussrechnung erfolgen soll, und das Programm erstellt die entsprechenden Berichte dann nach den Vorschriften des §4 Abs. 3 EStG.

Wie gelangt man nun mit der doppelten Buchführung zur Ermittlung des Gewinns

Bei der Einnahme-Überschussrechnung ist das klar, man addiert alle Einnahmen sowie alle Ausgaben und subtrahiert das eine Ergebnis (Ausgaben) von dem anderen Ergebnis (Einnahmen) und erhält den Gewinn. Zur doppelten Buchführung gehört, dass die Konten nicht isoliert und unabhängig voneinander bestehen. Sie stehen in einer hierarchischen Struktur der Unter- und Überordnung. Und jede Hierarchie hat die Form einer Pyramide. An der Spitze der Kontenhierarchie steht das Bilanzkonto. Das Bilanzkonto ist die Zusammenfassung, die Gesamtübersicht über Vermögen und Schulden der Unternehmung. Eine Bilanz kann folgendermaßen aussehen.

Aktiva

Bilanz

Passiva

Büro- u. Geschäftsausstattung

7.000

        Eigenkapital       

17.000

Fuhrpark

12.000

Darlehen

10.000

Forderungen

3.000

Verbindlichkeiten

2.000

Bank

5.000

 

Kasse

2.000

 

Vermögen

29.000

Kapital

29.000

Alle Konten, die in der Buchhaltung angelegt, sind, leiten sich letztendlich aus den Positionen der Bilanz ab (die Gliederung der Bilanz ist im Handelsgesetzbuch vorgeschrieben).

Das Wirtschaftsjahr der Unternehmung beginnt mit der Eröffnungsbilanz; die (Ober-) Konten erhalten aus der Eröffnungsbilanz ihre Anfangsbestände; die laufenden Geschäftsfälle werden auf den entsprechenden (Unter- und Unterunter-) Konten verbucht; am Ende des Wirtschaftsjahres, nach der Verbuchung aller Geschäftsfälle, werden die Konten abgeschlossen; ihre Schlussbestände (Salden) werden in die entsprechenden (Ober- und Oberober-) Konten gebucht und schließlich in der Schlussbilanz zusammengeführt. Wir hatten schon erwähnt, dass jedes Konto einer Waage gleicht. „Soll“ und „Haben“ sind die beiden Seiten der Waage. Meist ist eine Seite „schwerer“ oder „leichter“ als die andere, das Konto, die Waage, befindet sich durch das Buchen der Geschäftsfälle einmal im Soll, einmal im Haben, ständig im Ungleichgewicht. Zur Gewinnermittlung am Ende der Rechnungsperiode müssen die Konten abgeschlossen und in die Ergebnisse in der Schlussbilanz zusammengeführt werden.

Ein Konto „abschließen“ heißt, es auszugleichen, es in das Gleichgewicht zu bringen, seinen Saldo zu ermitteln. Wie wird ein Konto saldiert

Soll

Bank

Haben

3.000

AB

Vll

1.500

3.000

SB

4.500

6.000

 

6.000

Die wertmäßig größere Seite (in der Abbildung die Soll-Seite) wird addiert (6.000) und auf die wertmäßig kleinere Seite (im Beispiel die Haben-Seite) übertragen. Die Differenz zwischen dem übertragenen Wert und der Summe der Positionen auf der wertmäßig kleineren Seite ist der Saldo oder der Schlussbestand. Der Saldo bildet den Ausgleich zwischen den beiden Konten-Seiten. Der Anfangsbestand (AB) des Bankkontos betrug 3.000, es wurden verschiedene Zu- und Abgänge gebucht, mit Kontoabschluss am Ende der Rechnungsperiode beträgt der Saldo, der Schlussbestand (SB) der Bank 4.500.

Der Saldo des Bilanzkontos ist das Eigenkapital. Vor dem letzten Schritt des Kontoabschlusses sieht das Konto Bilanz z.B. folgendermaßen aus: die wertmäßig größere Seite wurde addiert und übertragen, der Eintrag für das Eigenkapital, für den Saldo, ist noch frei.

Aktiva

Bilanz

Passiva

Büro- u. Geschäftsausstattung

7.000

        Eigenkapital       

...

Fuhrpark

12.000

Darlehen

10.000

Forderungen

3.000

Verbindlichkeiten

2.000

Bank

5.000

 

Kasse

2.000

 

Vermögen

29.000

Kapital

29.000

Der letzte Schritt ist die Saldierung, der Ausgleichung der Aktiva und Passiva: das „neue“ Eigenkapital am Ende der Wirtschaftsperiode beträgt 17.000. Der Gewinn einer bilanzierenden Unternehmung wird nun durch den Eigenkapitalvergleich ermittelt. Ist das Eigenkapital am Ende des Wirtschaftsjahres im Vergleich zum Eigenkapital am Beginn des Wirtschaftsjahres gestiegen, liegt ein Gewinn vor, im gegenteiligen Fall ein Verlust.

                Eigenkapital am Ende des Wirtschaftsjahres
            –  Eigenkapital am Beginn des Wirtschaftsjahres
            =  Gewinn/Verlust

Die Bilanzen bilden eine zusammenhängende Kette, eine Bilanz geht sozusagen immer aus der anderen hervor. Die Schlussbilanz eines Jahres ist gleichzeitig die Eröffnungsbilanz des nächsten Jahres. Die Schlussbilanz jedes Jahres fußt wiederum auf der Eröffnungsbilanz des Jahres. Somit ist die Differenz der „beiden“ Eigenkapitale (Jahresende – Jahresanfang) wirklich der Gewinn oder Verlust der Unternehmung für das entsprechende Jahr.

Der Nutzen einer Buchhaltungssoftware besteht darin, dass Sie sich voll und ganz auf die richtige Verbuchung der einzelnen Geschäftsfälle, auf die richtige Bestimmung der Buchungssätze konzentrieren können. Die Kontenabschlüsse, die Gewinnermittlung usw. erledigt das Programm automatisch, Sie rufen einfach nur die entsprechenden Berichte auf. Sie sind jederzeit im Bilde über die wirtschaftliche Situation Ihrer Unternehmung.