3.4.4.4 Doppelte Buchführung
Bilanzierer mit Betriebsvermögensvergleich müssen die doppelte Buchführung anwenden. Die Aufzeichnung von Geschäftsfällen erfolgt auf so genannten Konten. Ein Konto kann man sich als eine Tabelle in Funktion einer Waage vorstellen, die zwei Seiten hat und sich auf die eine oder andere Seite neigt oder im Gleichgewicht ist, je nachdem, was auf den beiden Seiten aufgezeichnet wurde.
Die linke Seite eines Kontos wird „Soll“ genannt, die rechte Seite „Haben“.
Jedes Konto ist für eine Art von Geschäftsfall zuständig, oder umgekehrt ausgedrückt, ein bilanzierendes Unternehmen hat so viele Konten, wie es Arten von Geschäftsfällen hat.
Beispiel: Konto „Bürobedarf“
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Soll |
Bürobedarf |
Haben |
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So kann man sich ein Buchhaltungskonto vorstellen, hier konkret für die Kostenart „Bürobedarf“. Dieses Konto ist immer mit im Spiel, wenn in der Unternehmung ein Geschäftsfall der Art „Bürobedarf“ anfällt. Früher, als es noch keine EDV-Technik gab, wurde die Aufzeichnung der Geschäftsfälle, die Buchhaltung, mit „Papier und Bleistift“ gemacht. Ein Konto war ein Blatt Papier, das wie dargestellt aussah, und auf dem die Werte der entsprechenden Geschäftsfälle mit Bleistift oder Feder per Hand je nach dem auf der Soll-Seite oder auf der Haben-Seite eingetragen wurden. Heute wird die Buchhaltung meist elektronisch erledigt. Die Konten sind Tabellen in einer Computer-Datenbank. Sie funktionieren aber nach denselben Grundsätzen der doppelten Buchführung, wie sie schon seit hunderten von Jahren angewendet werden.
Ein Grundsatz der doppelten Buchführung lautet, dass jeder einzelne Geschäftsfall auf mindestens zwei Konten, also zweimal (doppelt), vermerkt werden muss. Da nun jedes Konto selbst zwei Seiten hat (Soll und Haben), ergeben sich rein rechnerisch vier Möglichkeiten, um einen Geschäftsfall aufzuzeichnen. Man benötigt also Regeln, um Geschäftsfälle ordnungsgemäß zu verbuchen (aufzuzeichnen).
1. Regel – Buchungssatz
Ein Geschäftsfall wird niemals auf beiden betroffenen Konten im Soll oder im Haben verbucht. Die Buchung eines Geschäftsfalles berührt immer ein Konto auf dessen Soll-Seite und ein anderes Konto auf der Haben-Seite. Für die Verbuchung jedes Geschäftsfalles wird ein so genannter Buchungssatz nach dem Muster
„Soll an Haben“
gebildet. Zuerst wird das Konto genannt, in dem der Geschäftsfall auf der Soll-Seite verbucht wird, dann wird das Konto genannt, in dem der Geschäftsfall im Haben verzeichnet wird. Für das Verständnis der weiteren Regeln ist Folgendes vorauszuschicken: Es gibt zwei Arten von Konten – Bestandskonten und Erfolgskonten – mit je zwei Unterarten. In den Bestandskonten werden die Vermögens- und Schuldenbestände der Unternehmung geführt, in den Erfolgskonten die Aufwendungen und Erträge. Die Konten, die die Vermögenswerte führen (z.B. Büro- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark, Bank, Kasse, Forderungen, Vorsteuer), werden aktive Bestandskonten genannt. Die Konten, in denen die Schulden gebucht werden (z.B. Darlehen, Verbindlichkeiten, Umsatzsteuer, Eigenkapital) heißen passive Bestandskonten. Die Konten, die die Aufwendungen führen (z.B. Raumkosten, Personalkosten, Telefonkosten, Reisekosten, Wareneingang, Fremdleistungen, Abschreibungen), sind die Aufwandskonten. Konten, in denen die Erträge aufgezeichnet werden (z.B. Umsatzerlöse, Zinseinnahmen, Verkauf von Anlagevermögen, Privatentnahmen), nennt man Ertragskonten. Für jede dieser vier Kontoarten gibt es eine Buchungsregel:
2. Regel – aktive Bestandskonten nehmen im Soll zu und
im Haben ab,
d.h. die Anfangsbestände von Vermögenswerten stehen
im Vermögenskonto auf der Soll-Seite, Zugänge von
Vermögen (Mehrungen) werden im Soll gebucht, Abgänge
(Minderungen) im Haben, der Endbestand der Vermögenswerte
steht im Haben des Vermögenskontos
3. Regel – passive Bestandskonten nehmen im Haben zu
und im Soll ab,
d.h. die Anfangsbestände von Schuldenwerten stehen im
Schuldenkonto auf der Haben-Seite, Zugänge von Schulden
(Mehrungen) werden im Haben gebucht, Abgänge (Minderungen) im
Soll, der Endbestand der Schuldenwerte steht im Soll des
Schuldenkontos
4. Regel – Aufwände werden im Soll gebucht,
d.h. ein Aufwand wird immer auf der Soll-Seite des
Aufwandskontos aufgezeichnet
5. Regel – Erträge werden im Haben gebucht,
d.h. ein Ertrag wird immer auf der Haben-Seite des
Ertragskontos gebucht.
Mit diesen Regeln können Geschäftsfälle ordnungsgemäß nach der doppelten Buchführung verbucht werden.
(Beispiele – Einige Buchungsbeispiele)
Übrigens, wenn Ihnen als Einnahme-Überschussrechner die doppelte Buchführung zusagt, können Sie diese natürlich anwenden. Sie tragen in Ihrem Buchhaltungsprogramm ein, dass die Gewinnermittlung nach Einnahme-Überschussrechnung erfolgen soll, und das Programm erstellt die entsprechenden Berichte dann nach den Vorschriften des §4 Abs. 3 EStG.
Wie gelangt man nun mit der doppelten Buchführung zur Ermittlung des Gewinns
Bei der Einnahme-Überschussrechnung ist das klar, man addiert alle Einnahmen sowie alle Ausgaben und subtrahiert das eine Ergebnis (Ausgaben) von dem anderen Ergebnis (Einnahmen) und erhält den Gewinn. Zur doppelten Buchführung gehört, dass die Konten nicht isoliert und unabhängig voneinander bestehen. Sie stehen in einer hierarchischen Struktur der Unter- und Überordnung. Und jede Hierarchie hat die Form einer Pyramide. An der Spitze der Kontenhierarchie steht das Bilanzkonto. Das Bilanzkonto ist die Zusammenfassung, die Gesamtübersicht über Vermögen und Schulden der Unternehmung. Eine Bilanz kann folgendermaßen aussehen.
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Aktiva |
Bilanz |
Passiva |
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Büro- u. Geschäftsausstattung |
7.000 |
Eigenkapital |
17.000 |
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Fuhrpark |
12.000 |
Darlehen |
10.000 |
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Forderungen |
3.000 |
Verbindlichkeiten |
2.000 |
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Bank |
5.000 |
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Kasse |
2.000 |
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Vermögen |
29.000 |
Kapital |
29.000 |
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Alle Konten, die in der Buchhaltung angelegt, sind, leiten sich letztendlich aus den Positionen der Bilanz ab (die Gliederung der Bilanz ist im Handelsgesetzbuch vorgeschrieben).
Das Wirtschaftsjahr der Unternehmung beginnt mit der Eröffnungsbilanz; die (Ober-) Konten erhalten aus der Eröffnungsbilanz ihre Anfangsbestände; die laufenden Geschäftsfälle werden auf den entsprechenden (Unter- und Unterunter-) Konten verbucht; am Ende des Wirtschaftsjahres, nach der Verbuchung aller Geschäftsfälle, werden die Konten abgeschlossen; ihre Schlussbestände (Salden) werden in die entsprechenden (Ober- und Oberober-) Konten gebucht und schließlich in der Schlussbilanz zusammengeführt. Wir hatten schon erwähnt, dass jedes Konto einer Waage gleicht. „Soll“ und „Haben“ sind die beiden Seiten der Waage. Meist ist eine Seite „schwerer“ oder „leichter“ als die andere, das Konto, die Waage, befindet sich durch das Buchen der Geschäftsfälle einmal im Soll, einmal im Haben, ständig im Ungleichgewicht. Zur Gewinnermittlung am Ende der Rechnungsperiode müssen die Konten abgeschlossen und in die Ergebnisse in der Schlussbilanz zusammengeführt werden.
Ein Konto „abschließen“ heißt, es auszugleichen, es in das Gleichgewicht zu bringen, seinen Saldo zu ermitteln. Wie wird ein Konto saldiert
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Soll |
Bank |
Haben |
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3.000 |
AB |
Vll |
1.500 |
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3.000 |
SB |
4.500 |
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6.000 |
6.000 |
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Die wertmäßig größere Seite (in der Abbildung die Soll-Seite) wird addiert (6.000) und auf die wertmäßig kleinere Seite (im Beispiel die Haben-Seite) übertragen. Die Differenz zwischen dem übertragenen Wert und der Summe der Positionen auf der wertmäßig kleineren Seite ist der Saldo oder der Schlussbestand. Der Saldo bildet den Ausgleich zwischen den beiden Konten-Seiten. Der Anfangsbestand (AB) des Bankkontos betrug 3.000, es wurden verschiedene Zu- und Abgänge gebucht, mit Kontoabschluss am Ende der Rechnungsperiode beträgt der Saldo, der Schlussbestand (SB) der Bank 4.500.
Der Saldo des Bilanzkontos ist das Eigenkapital. Vor dem letzten Schritt des Kontoabschlusses sieht das Konto Bilanz z.B. folgendermaßen aus: die wertmäßig größere Seite wurde addiert und übertragen, der Eintrag für das Eigenkapital, für den Saldo, ist noch frei.
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Aktiva |
Bilanz |
Passiva |
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Büro- u. Geschäftsausstattung |
7.000 |
Eigenkapital |
... |
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Fuhrpark |
12.000 |
Darlehen |
10.000 |
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Forderungen |
3.000 |
Verbindlichkeiten |
2.000 |
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|
Bank |
5.000 |
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|
Kasse |
2.000 |
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Vermögen |
29.000 |
Kapital |
29.000 |
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Der letzte Schritt ist die Saldierung, der Ausgleichung der Aktiva und Passiva: das „neue“ Eigenkapital am Ende der Wirtschaftsperiode beträgt 17.000. Der Gewinn einer bilanzierenden Unternehmung wird nun durch den Eigenkapitalvergleich ermittelt. Ist das Eigenkapital am Ende des Wirtschaftsjahres im Vergleich zum Eigenkapital am Beginn des Wirtschaftsjahres gestiegen, liegt ein Gewinn vor, im gegenteiligen Fall ein Verlust.
Eigenkapital am Ende des Wirtschaftsjahres
– Eigenkapital am Beginn des Wirtschaftsjahres
= Gewinn/Verlust
Die Bilanzen bilden eine zusammenhängende Kette, eine Bilanz geht sozusagen immer aus der anderen hervor. Die Schlussbilanz eines Jahres ist gleichzeitig die Eröffnungsbilanz des nächsten Jahres. Die Schlussbilanz jedes Jahres fußt wiederum auf der Eröffnungsbilanz des Jahres. Somit ist die Differenz der „beiden“ Eigenkapitale (Jahresende – Jahresanfang) wirklich der Gewinn oder Verlust der Unternehmung für das entsprechende Jahr.
Der Nutzen einer Buchhaltungssoftware besteht darin, dass Sie sich voll und ganz auf die richtige Verbuchung der einzelnen Geschäftsfälle, auf die richtige Bestimmung der Buchungssätze konzentrieren können. Die Kontenabschlüsse, die Gewinnermittlung usw. erledigt das Programm automatisch, Sie rufen einfach nur die entsprechenden Berichte auf. Sie sind jederzeit im Bilde über die wirtschaftliche Situation Ihrer Unternehmung.
