Der Lombardkredit ist ein kurzfristiger, auf einen festen Betrag lautender und für eine feste Laufzeit vereinbarter Einzelkredit, der durch Verpfändung marktgängiger und damit leicht verwertbarer beweglicher Sachen oder Rechte gesichert ist.
Alle Lombardkredite besitzen die folgenden gemeinsamen Merkmale:
Die Finanzmittel werden als kurzfristiger Buchkredit bereitgestellt, der in der Regel nicht verlängert wird.
Als Pfand kommen in der Praxis nur wenige Objekte in Frage:
Effekten bilden wegen der einfachen Abwicklung der Verpfändung und ihrer einfachen Be- und Verwertbarkeit die größte Gruppe der Pfänder. Aktien werden meist mit 50 bis 60 %, festverzinsliche Anleihen mit 70 bis 80 % ihres Kurswertes beliehen.
Wechsel werden nur noch selten lombardiert, z.B. wenn von einem Kreditnehmer am Monatsultimo für wenige Tage Liquidität benötigt wird.
Waren und Warenwertpapiere werden von den Geschäftsbanken in den großen Hafenstädten als Pfand entgegengenommen. Derartige Kredite werden durch wertbeständige und marktgängige Waren gesichert, die an einer Warenbörse gehandelt und notiert werden, wie z.B. Zucker, Getreide, Baumwolle, Kaffee.
Der Lombardkredit hat heute im Kundengeschäft der Banken stark an Bedeutung verloren, da bei beweglichen Sicherungsgütern die Sicherungsübereignung bzw. bei Rechten und Forderungen die Sicherungsabtretung keine Vorteile bringen. Die technische Abwicklung der Lombardkredite hängt von der Art der beliehenen Objekte ab. In der größten Zahl aller Fälle wird diese Kreditart als Effektenlombard abgewickelt. Dabei sind die Wertpapiere, die verpfändet werden sollen, in der Regel bei einer Wertpapiersammelbank verwahrt, so dass die Verpfändung durch einfache Umbuchung erfolgen kann.
Teilweise werden im Rahmen des Effektenhandels so genannte "Effektenkredite" ("Börsenkredite") vergeben, bei denen ein Effektenkäufer z.B. nur 50 % des Kaufpreises selbst aufbringt und den Rest als Lombardkredit gegen Verpfändung der anzuschaffenden Effekten erhält.

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Letzte Aktualisierung: 29.07.2010 13:01:33
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