Herzlich willkommen zum Kurs Rechnungswesen mit Beispielen aus Lexware und DATEV der TEIA AG - Internet Akademie und Lehrbuch Verlag.
Sie werden in diesem Buch praxisbezogen mit den wichtigsten Kenntnissen, Fertigkeiten, Aspekten und Techniken des modernen Rechnungswesen vertraut gemacht. Dabei erhalten Sie einen Einblick in die vier Teilgebiete des betrieblichen Rechnungswesens und durchschauen den Grundgedanken der Finanzbuchhaltung einschließlich Jahresabschluss und der Kostenrechnung. Sie werden den Themenbereich insbesondere aus der Perspektive der Dienstleistung aus dem Internet beleuchten und analysieren. Abgerundet wird das Werk durch eine Einarbeitung in die Standardsoftwarepakete von Lexware und DATEV zur Buchhaltung.
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) kam zum 29.05.2009 die größte Reform des HGB seit 20 Jahren. Alle Neuerungen sind in diesem Kurs berücksichtigt. Zusammenfassungen am Ende jeden Kapitels bringen die wichtigsten Aspekte auf den Punkt. Querverweise innerhalb des Kurses und zu weiterführender Literatur, zum Internet oder zum umfangreichen Glossar unterstützen die Vertiefung des Lernstoffes. Zur Wiederholung und Festigung sind in jedem Kapitel eine Reihe von Übungsaufgaben nebst Lösungen sowie Verständnisfragen zu finden. Das universitäre Kompendium richtet sich an Wissenschaftler, Studenten, Steuer- und Unternehmensberater, IT-Experten und erfahrene Praktiker.
Das Buch beinhaltet 72 Aufgaben nebst Musterlösungen und 271 Verständnisfragen.
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Allgemeine Informationen zu den Kursen der Akademie sowie zu den Büchern und Lernprogrammen des Verlags finden Sie unter www.teialehrbuch.de.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Erfolg bei diesem Kurs!
Ihr TEIA-Team

| Hallo Die Lexware Software reicht in Ihrem Fall vollkommen aus. Da Sie als Freiberufler nicht an die doppelte Buchführung verpflichtet sind. schönen Gruß Helmut Dillmann Dipl.Kaufmann |
| - Die Antwort ist richtig (Lexware reicht aus) - Die Begründung ist falsch (Lexware Buchhalter kann doppelte Buchführung) Helmut schrieb am 13.03.2010 22:54:11: Hallo Die Lexware Software reicht in Ihrem Fall vollkommen aus. Da Sie als Freiberufler nicht an die doppelte Buchführung verpflichtet sind. schönen Gruß Helmut Dillmann Dipl.Kaufmann |
| Hallo, Welche Lohnabrechnungssoftware und Buchhaltungssoftware würden sie empfehlen für die Personaldienstleistung (Sicherheitsdienst) von 30 bis 50 beschäftigten? Danke! |
| Security schrieb am 16.10.2011 02:10:25: Hallo, Welche Lohnabrechnungssoftware und Buchhaltungssoftware würden sie empfehlen für die Personaldienstleistung (Sicherheitsdienst) von 30 bis 50 beschäftigten? Danke! Hallo, ich empfehle hier überhaupt nicht Lexware!!! Sehr schön wäre hier sicherlich die Software aus dem Hause RHV (insbesondere nicht so chrash-gefährdet wie Lexware!) oder gleich DATEV bzw. die prof.-Versionen aus dem Hause Gandtke und Schubert (KHK sage). Bei Rückfragen gerne unter daniela.greger@web.de |
| Uemit Kuel schrieb am 16.02.2010 16:52:07: guten Tag, als Freiberufler brauche ich dringend eine BWA für 2009! Wie sollte ich am Besten vorgehen? Welche Software empfehlen Sie? Danke. Gruss Die Lexware!!! Habe viele Jahre in unserem Unternehmen gearbeitet, ist relativ einfach und verständlich. Für mich die Nummer 1 für bestimmte Unternehmer. |
| was würden sie für eine (startup) UG (nächstest jahr wahrscheinlich GmbH) empfehlen mit 2-4 Beschäftigten? Branche: Ingenieurbüro für Entwicklung mit Online Shop Datev oder Lexware financial office pro? Soll am 1.1.2012 starten. Viele Grüße Sven |
| Lexware sven kohl schrieb am 16.12.2011 20:17:22: was würden sie für eine (startup) UG (nächstest jahr wahrscheinlich GmbH) empfehlen mit 2-4 Beschäftigten? Branche: Ingenieurbüro für Entwicklung mit Online Shop Datev oder Lexware financial office pro? Soll am 1.1.2012 starten. Viele Grüße Sven |
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Letzte Aktualisierung: 12.05.2012 16:16:41
Letzte Inhaltliche Überarbeitung: 29.07.2010 11:45:00
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als Freiberufler brauche ich dringend eine BWA für 2009! Wie sollte ich am Besten vorgehen? Welche Software empfehlen Sie?
Danke.
Gruss