Gültigkeit von Patenten

5.1.2 Gültigkeit von Patenten

Patente mit Wirkung für Deutschland werden im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt erteilt. Die eigentliche Prüfung einer Patentanmeldung ist davon abhängig, dass zusätzlich zum Erteilungsantrag ein Prüfungsantrag gestellt wird. Erst mit dessen Stellung durch den Anmelder selbst oder durch einen Dritten kann das Amt die für die Patenterteilung notwendige Prüfung der Anmeldung auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit durchführen.

Wird ein Patent erteilt, findet eine Bekanntmachung im Patentblatt statt. Beachten Sie dazu die Informationen in den Publikationsseiten des Deutsches Patent- und Markenamt. Ab diesem Zeitpunkt entfaltet das Patent Schutzwirkungen für Deutschland.

Abb 27 Publikationsseiten des Deutsches Patent- und Markenamtes

Das Patent kann beschränkt oder unbeschränkt sein, es kann als Pauschal- oder Gewinnanteilslizenz oder für ein bestimmtes Gebiet gestaltet werden.

Die maximale Laufzeit eines Patents beträgt laut § 16 PatG 20 Jahre ab Anmeldedatum. Es müssen Patentgebühren bezahlt werden. Das Patent erlischt, wenn die Jahresgebühr nicht gezahlt wird.

Das Patent gilt nur für das Land, in dem es erworben wurde. Internationaler Rechtsschutz wird aufgrund der Internationalisierung der Märkte immer wichtiger. Durch Anmeldung und Erteilung des Patents beim Europäischen Patentamt in München kann man ein europäisches Gemeinschaftspatent erlangen, das für die Staaten der EU und einige außereuropäische Staaten gilt. Durch Sammelanmeldung beim Deutschen Patentamt kann man das Patenterteilungsverfahren in mehreren vom Anwender gewünschten Staaten in die Wege leiten.

Seit 1978 ist der Vertrag über die Kooperation im Patentwesen (PCT) in Kraft, der 141 Verbandsländer (Stand: 06.03.2009) verpflichtet, die Zusammenarbeit ihrer Patentämter zu gewährleisten. Die Politik strebt an, Regelungen zum Schutz geistigen Eigentums weltweit möglichst zu vereinheitlichen.

Bei widerrechtlicher Nutzung einer patentgeschützten Erfindung kann Klage auf Unterlassung und Schadensersatz eingereicht werden. Es ist dabei Freiheitsstrafe oder Geldstrafe möglich.

Kommentare (0) ++ +

Kommentar hinzufügen

Ihr Kommentar

Name
URL hinzufügen
((kursiv)) -> kursiv


HomeÜber unsQualitätAGBImpressumStadtlupeStellenangebote & Jobs

Die TEIA AG bietet Bücher, Lernprogramme, SCORM und kostenlose Online Kurse zu Microsoft-Anwendungen, Open Office, IT, Programmierung und Wirtschaft.
Zu fast allen Online Kursen können zudem Zertifkate oder Teilnahmebescheinigungen erworben werden.

Access 2002 •  Access 2003 Basis •  Access 2003 Prof. •  Access 2007 Basis •  Adobe GoLive •  Adobe Photoshop •  AJAX •  Allgemeine Betriebswirtschaftslehre •  Apache •  Basiswissen für Selbstständige •  Bewerbungstipps •  Calc Basis •  Dreamweaver CS4 •  eBusiness •  eCommerce •  eGovernment •  Erinnerung an Douaumont •  Excel 2002 •  Excel 2003 Basis •  Excel 2003 Prof •  Excel 2007 Basis •  Excel 2007 Prof. •  Excel 2010 Basis •  Finanzmanagement •  HTML •  HTML CSS •  HTML Grundlagen •  Industriegütervertrieb •  Internet Technik •  JAVA •  JavaScript •  Lernen ohne Lehrer •  Marketing •  Markup-Sprachen •  Organisation und Technologiemanagement •  osCommerce •  Outlook 2003 •  Outlook 2007 •  Perl und CGI •  Personalmanagement •  PHP 4.3 •  PostgreSQL 9 •  PowerPoint 2003 •  Powerpoint 2007 •  Powerpoint 2010 •  Projektmanagement und MS Project 2000 •  Projektplanung und Projektoptimierung mit MS Project 2003 •  Rechnungswesen mit Beispielen •  Sicher auftreten •  SQL •  TEIA-Internet-Führerschein •  Unternehmensführung •  US-GAAP und IAS/IFRS •  Vertragswesen eBusiness •  Vista •  VWL •  Warum ich kein Christ sein will •  Widerstand •  Windows XP •  Wirtschaftsrecht •  Word 2002 •  Word 2003 Basis •  Word 2003 Prof. •  Word 2007 Basis •  Word 2007 Prof. •  Writer Basis •  XML •  XML Grundlagen •  XML XSL

Letzte Aktualisierung: 03.09.2010 09:02:50

Letzte Inhaltliche Überarbeitung: 06.10.2009 14:47:16

© 2000 - 2010 TEIA AG - Internet Akademie und Lehrbuch Verlag