News der TEIA AG Unter bestimmten Voraussetzungen ist es erforderlich, dass AusbilderInnen ihre „berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten“ in einer Ausbilderprüfung nachweisen müssen. Die Prüfungsurkunde wird umgangssprachlich auch AdA-Schein genannt.
Die Prüfung nimmt die zuständige Stelle ab; das sind in erster Linie die Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammer (HwK), Rechtsanwalts- und Notarkammern, Ärzte- und Apothekerkammern, usw.
Meist nehmen die AusbilderInnen, die sich der AdA-Prüfung unterziehen wollen, zunächst an einem speziellen AEVO Lehrgang ('Ausbildung der Ausbilder') teil. Solche Lehrgänge dauern unterschiedlich lange: von ganz wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen.
Ohne feste Terminisierung, ohne Zeitdruck und ohne teure Kursgebühren wird durch die TEIA AG die Möglichkeit geboten, anhand der vorliegenden Konzeption die erforderlichen Voraussetzungen für die Prüfung bei der zuständigen Stelle zu erwerben.
Im Prüfungsbereich der Ausbildung der Ausbilder soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er fähig ist, Lernprozesse zu initiieren, zu begleiten und zu beurteilen. Er unterstützt Auszubildende zu selbstständigem Planen, Durchführen und Kontrollieren von Ausbildungstätigkeiten anzuleiten.
Diese Konzeption basiert auf den gesetzlichen Vorgaben und umfasst sieben Handlungsfelder. Nachfolgend dazu die Übersicht. Bitte beachten Sie, dass die Stundenvorgaben Richtwerte sind und abhängig vom Vorkenntnisstand und der bisherigen praktischen Tätigkeit individuell gestaltet werden können.
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Letzte Aktualisierung: Mittwoch 06 Januar 2010 13:40
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