Kurs: eGovernment

3.1 Die Beziehungen zwischen Verwaltung und Wirtschaft

In diesem Abschnitt wird auf die Beziehung zwischen Staat bzw. Verwaltung und Wirtschaft näher eingegangen. Zuerst wird einführend erläutert, in welchen Formen sich diese Beziehungen zwischen Unternehmen und der Verwaltung/dem Staat manifestieren. Dabei wird insbesondere ein Fokus auf die hier stattfindenden Austauschprozesse gelegt. Bezüglich der Austauschprozesse ist die zentrale Annahme, dass Verwaltung wie Unternehmen wechselseitige Leistungen erbringen, also in Lieferanten-Empfänger-Beziehungen zueinander stehen. Die verschiedenen Rollen der Unternehmen in diesen Beziehungen werden durch die jeweils relevanten Aufgaben der Verwaltung bestimmt.

Es werden die Aufgabenbereich Ordnungsverwaltung (Hoheitsverwaltung), Leistungsverwaltung und Bedarfsverwaltung unterschieden. In Bezug auf die Ordnungsverwaltung tritt das Unternehmen als „Untertan“ auf, bezüglich der Leistungsverwaltung (bspw. Wirtschaftförderung) als Leistungsempfänger und bei der Bedarfsverwaltung (bspw. Vergabe öffentlicher Aufträge) schließlich als Lieferant. Aus dieser Dreier-Aufteilung können zwei grundsätzliche Beziehungen abgeleitet werden:

  • das G2B (vgl. Kapitel 3.1.1), sprich Government-to-Business, als den Beziehungen, in denen die Verwaltung als Lieferant und das Unternehmen als Empfänger auftritt (das sind die ersten zwei oben genannten), und

  • das B2G (vgl. Kapitel 3.1.2), sprich Business-to-Government, in denen genau umgekehrt das Unternehmen Lieferant und die Verwaltung Empfänger ist.

Als Besonderheit in dieser Einteilung sind Public-Private-Partnership (PPP) zu sehen. Hierbei handelt es sich um Kooperationen, bei denen die Verwaltung und Unternehmen gemeinsam gewisse Leistungen produzieren. Es geht dabei vor allem um das Outsourcing vormals rein von staatlicher Hand erbrachter Leistungen. Im Extremfall ist die Verwaltung in einem PPP nur noch mit der Koordinierung der Kooperationspartner und nicht mehr mit der eigentlichen Produktion befasst (das wäre dann der Idealtyp des Gewährleistungsstaates oder auch „Zero Gravity State“). In Kapitel 3.1.3 wird hierauf ausführlicher eingegangen.

Kurs: eGovernment